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Marke & Content

Impressumspflicht

Die gesetzliche Pflicht, auf einer geschäftlichen Website ständig und leicht auffindbar anzugeben, wer hinter dem Angebot steht und wie man ihn direkt erreicht.

Was ist Impressumspflicht?

In Österreich verteilt sich die Pflicht auf mehrere Gesetze. § 5 E-Commerce-Gesetz verlangt ständig, leicht und unmittelbar zugänglich unter anderem Name oder Firma, die geografische Anschrift der Niederlassung, Kontaktdaten einschließlich einer E-Mail-Adresse und, sofern vorhanden, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht. Bei behördlich beaufsichtigten oder gewerbe- und berufsrechtlich geregelten Tätigkeiten kommen Aufsichtsbehörde, Kammer und anwendbare Vorschriften dazu, außerdem die UID-Nummer, sofern vorhanden. Für Unternehmen im Firmenbuch gilt zusätzlich § 14 UGB, für Gewerbetreibende ohne Eintrag § 63 GewO.

Daneben steht die Offenlegung nach § 25 Mediengesetz, die am Inhalt anknüpft. Eine kleine Website, die sich auf die Darstellung des eigenen Unternehmens beschränkt, nennt Medieninhaber, Unternehmensgegenstand und Sitz. Geht der Inhalt darüber hinaus und ist er geeignet, die Meinungsbildung zu beeinflussen, spricht die Wirtschaftskammer in ihrem Leitfaden von einer großen Website, die zusätzlich unter anderem eine Erklärung über die grundlegende Richtung braucht, die Blattlinie. In Deutschland regelt die Anbieterkennzeichnung seit Mai 2024 § 5 Digitale-Dienste-Gesetz: leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar, mit Name und Anschrift, bei juristischen Personen auch Rechtsform und Vertretungsberechtigten, Kontaktdaten samt E-Mail-Adresse, Register und Registernummer sowie, sofern vorhanden, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Verstöße kosten in Österreich nach § 26 ECG bis zu 3.000 Euro, in Deutschland nach § 33 DDG bis zu 50.000 Euro. Die Pflicht endet nicht an der Website: Laut Wirtschaftskammer gelten die Bestimmungen für jede Form elektronischer Inhalte, also auch für Unternehmensauftritte in sozialen Netzwerken. In der Praxis heißt leicht und unmittelbar zugänglich: ein eindeutig benannter Link, der von jeder Seite aus erreichbar ist, üblicherweise im Fußbereich.

Warum ist Impressumspflicht wichtig?

Für Besucher ist das Impressum der einzige verbindliche Ort, der sagt, wer Vertragspartner ist und wer haftet. Wer eine Agentur oder einen anderen Dienstleister auswählt, liest dort Rechtsform, Anschrift und Verantwortliche ab und kann sie mit Team-Seite und Angebot abgleichen. Ein lückenhaftes Impressum ist selten ein großer Rechtsfall, aber ein Hinweis darauf, wie sorgfältig jemand mit Pflichten umgeht, die erst auffallen, wenn es Ärger gibt.

Impressumspflicht in der Praxis

  1. 01Eine GmbH nennt im Impressum Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht. Damit lassen sich Gründung und Geschäftsführung im Firmenbuch nachsehen.
  2. 02Ein Kontaktformular allein reicht nicht: § 5 ECG und § 5 DDG verlangen ausdrücklich eine E-Mail-Adresse.
  3. 03Auch ein Unternehmensprofil in sozialen Netzwerken fällt laut Wirtschaftskammer unter die Informationspflichten, nicht nur die eigene Website.

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