Was ist WCAG?
Die WCAG sind kein Gesetz, sondern eine Empfehlung des World Wide Web Consortium. Sie ordnen sich unter vier Grundsätze: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Darunter hängen Erfolgskriterien, und jedes davon ist so formuliert, dass sich mit Ja oder Nein beantworten lässt, ob es erfüllt ist. In der Fassung 2.2 sind es 97 Kriterien.
Die drei Stufen sind keine Qualitätsnoten, sondern Aufwandsklassen. Stufe A ist das Fundament, dazu gehören Untertitel für aufgezeichnete Medien als Kriterium 1.2.2 und Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte als 1.1.1. Stufe AA ist das übliche Ziel und enthält unter anderem den Mindestkontrast von 4,5 zu 1 als Kriterium 1.4.3. Stufe AAA ist für viele Inhalte nicht durchgängig erreichbar und wird auch vom W3C nicht als generelles Ziel empfohlen.
Wichtig für die Praxis ist die Rolle, die die WCAG im Recht spielen, nämlich eine indirekte. Weder das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz noch die zugehörige Verordnung nennen sie beim Namen; die Verordnung arbeitet stattdessen mit funktionalen Leistungskriterien. Der Weg von dort zu den WCAG führt über die harmonisierten europäischen Normen, auf die das Gesetz verweist.
Warum ist WCAG wichtig?
Als Prüfrahmen sind die WCAG unschlagbar, weil sie das diffuse Ziel Barrierefreiheit in einzeln testbare Punkte zerlegen. Als Argument gegenüber der Geschäftsführung taugen sie schlecht, weil sie nichts über Wirkung sagen. Wer beides braucht, nutzt die WCAG zur Prüfung und begründet die Arbeit mit dem, was der zusätzliche Text auf der Seite leistet.
WCAG in der Praxis
- 01Ein Redaktionsteam prüft neue Beiträge gegen eine kurze Liste aus Kriterium 1.1.1, 1.2.2 und 1.4.3, statt den ganzen Katalog aufzuschlagen.
- 02Eine Agentur vereinbart im Angebot Stufe AA als Ziel und nennt die Ausnahmen, die sie nicht erreichen kann, ausdrücklich im Text.
- 03Ein automatischer Prüfbericht meldet fehlende Alternativtexte, die Redaktion schreibt sie, statt sie mit dem Dateinamen zu füllen.


