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Untertitel, Transkripte, Alt-Texte: der Text, den fast niemand schreibt

Barrierefreiheit wird als Pflicht diskutiert, und genau deshalb passiert wenig: Die Pflicht trifft die meisten kleinen Anbieter gar nicht. Der Grund, es trotzdem zu tun, ist ein anderer. Untertitel, Transkript und Alt-Text sind die einzige Stelle, an der der Inhalt von Ton und Bild als Text existiert.

Cover: Untertitel, Transkripte, Alt-Texte: der Text, den fast niemand schreibt

Über Barrierefreiheit wird geredet, seit im Juni 2025 ein Gesetz dazu anwendbar wurde. Geredet wird über Pflicht, Fristen und Bußgelder, und das ist genau der Grund, warum so wenig passiert: Die Pflicht trifft die meisten kleinen Anbieter nämlich gar nicht. Untertitel und Transkripte lohnen sich trotzdem, nur aus einem anderen Grund. Sie sind zusammen mit dem Alt-Text die einzige Stelle, an der der Inhalt deiner Videos und Bilder als Text existiert. Und Text ist alles, was eine Suchmaschine oder eine Antwortmaschine von dir verwerten kann.

Trifft dich die Pflicht überhaupt?

Wahrscheinlich nicht. Das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zählt in § 1 Absatz 3 abschließend auf, welche Dienstleistungen erfasst sind, wenn sie nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden: Telekommunikationsdienste, bestimmte Elemente von Personenbeförderungsdiensten, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Eine Website, auf der du deine Leistung beschreibst und ein Kontaktformular anbietest, ist kein elektronischer Geschäftsverkehr. Ein Shop mit Kaufabschluss an Verbraucher ist einer.

Selbst dann gibt es eine zweite Tür. § 3 Absatz 3 Satz 1 sagt wörtlich: "Absatz 1 gilt nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen." Kleinstunternehmen ist nach § 2 Nummer 17 ein Unternehmen, "das weniger als zehn Personen beschäftigt und das entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielt oder dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft". Wer neun Leute und einen Onlineshop hat, ist raus. Wer zwölf Leute und denselben Shop hat, ist drin.

Österreich hat dieselbe EU-Richtlinie umgesetzt. Das Barrierefreiheitsgesetz steht seit 19. Juli 2023 im BGBl. I Nr. 76/2023 und ist seit 28. Juni 2025 anwendbar. Die Liste in § 2 BaFG ist ebenso abschließend, die Kleinstunternehmen-Ausnahme wortgleich. Der Unterschied liegt beim Strafrahmen: In Österreich sind es nach § 36 BaFG bis zu 80.000 Euro, in Deutschland nach § 37 Absatz 2 BFSG bis zu 100.000 Euro in den schwersten Fällen und bis zu 10.000 Euro in den übrigen.

Ablaufgrafik mit vier Prüfschritten zur Frage, ob das Barrierefreiheitsgesetz gilt: erstens muss die Leistung eine der fünf in Paragraf 1 Absatz 3 BFSG genannten Dienstleistungen sein, zweitens muss sie gegenüber Verbrauchern erbracht werden, drittens muss der Anbieter zehn Personen oder mehr beschäftigen oder 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme überschreiten, viertens muss das Medium nach dem 28. Juni 2025 veröffentlicht worden sein. Nur wenn alle vier Antworten Ja lauten, greift die Pflicht.
Vier Prüfschritte: Dienstleistung aus der Liste des § 1 Abs. 3 BFSG, Erbringung gegenüber Verbrauchern, kein Kleinstunternehmen nach § 2 Nr. 17 BFSG (zehn Personen oder mehr, oder über 2 Millionen Euro Umsatz beziehungsweise Bilanzsumme), Veröffentlichung des Mediums nach dem 28. Juni 2025 nach § 1 Abs. 4 Nr. 1 BFSG. Quelle: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, abgerufen am 19. August 2026, eigene Aufbereitung der genannten Paragrafen. Für Österreich läuft die Kette entsprechend nach § 2 BaFG, BGBl. I Nr. 76/2023.

Ein Detail ist für Videos entscheidend und wird selten erwähnt. § 1 Absatz 4 Nummer 1 nimmt "aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden" ausdrücklich aus. Dein Archiv bleibt also, wie es ist. Alles, was du seither hochlädst, zählt. Wer erfasst ist, baut die Pflicht deshalb nicht rückwirkend auf, sondern ab dem nächsten Video.

Und noch etwas, das die Diskussion sortiert: Weder das Gesetz noch die zugehörige Verordnung nennen die WCAG ein einziges Mal. Wir haben beide Volltexte am 19. August 2026 durchsucht, null Treffer. Statt Erfolgskriterien steht dort § 21 der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung mit funktionalen Leistungskriterien, und der zum Ton lautet wörtlich: Wenn eine Dienstleistung "auditive Bedienungsformen bietet", muss "mindestens eine Bedienungsform vorhanden sein, die kein Hörvermögen erfordert". Das Wort Untertitel steht nirgends darin, gemeint ist nichts anderes.

Warum ist die Lage trotzdem so schlecht?

Weil eine Pflicht, die kaum jemanden trifft, auch kaum jemanden bewegt. Die jährliche Auswertung WebAIM Million prüft eine Million Startseiten automatisiert. Im Februar 2026 hatten 95,9 Prozent davon erkennbare WCAG-Verstöße, nach 94,8 Prozent im Vorjahr. Im Schnitt waren es 56,1 Fehler je Seite, ein Plus von 10,1 Prozent gegenüber 2025. Sechs Jahre lang war der Anteil gesunken, 2026 ist er zum ersten Mal wieder gestiegen.

Balkengrafik der sechs häufigsten Barrierefreiheitsfehler auf einer Million Startseiten im Februar 2026: zu geringer Textkontrast 83,9 Prozent, fehlender Alt-Text bei Bildern 53,1 Prozent, fehlende Formularbeschriftungen 51 Prozent, leere Links 46,3 Prozent, leere Schaltflächen 30,6 Prozent, fehlende Sprachangabe im Dokument 13,5 Prozent. Drei dieser sechs Fehler sind fehlender Text: Alt-Text, leere Links und leere Schaltflächen.
Häufigkeit der sechs meistgemessenen Fehler auf einer Million Startseiten: zu geringer Kontrast 83,9 Prozent, fehlender Alt-Text 53,1 Prozent, fehlende Formularbeschriftungen 51 Prozent, leere Links 46,3 Prozent, leere Schaltflächen 30,6 Prozent, fehlende Sprachangabe 13,5 Prozent. 16,2 Prozent aller Bilder auf diesen Seiten hatten keinen Alt-Text, im Schnitt 10,8 Bilder je Seite; von den Bildern mit Alt-Text trugen 10,8 Prozent einen fragwürdigen oder wiederholten Text. Quelle: WebAIM Million 2026, automatisierte Prüfung von 1.000.000 Startseiten, Erhebung Februar 2026. Automatisierte Prüfungen finden nur einen Teil der Verstöße, die tatsächliche Quote liegt höher.

Interessanter als die Gesamtzahl ist, welche Fehler es sind. Drei der sechs häufigsten sind schlicht fehlender Text: Bilder ohne Alt-Text auf 53,1 Prozent der Seiten, Links ohne Beschriftung auf 46,3 Prozent, Schaltflächen ohne Beschriftung auf 30,6 Prozent. WebAIM hält außerdem fest, dass es seit sieben Jahren dieselben sechs Fehler sind. Das ist kein technisches Problem, das ist ein Redaktionsproblem.

Eine Zahl aus derselben Erhebung passt genau zum Thema: Auf 6,2 Prozent der Startseiten lag ein YouTube-Video, und diese Seiten hatten im Schnitt 9,4 Fehler mehr als der Durchschnitt. Ein eingebettetes Video macht eine Seite also messbar schlechter, nicht besser, solange niemand den Text dazu schreibt.

Was hat der Text mit deiner Sichtbarkeit zu tun?

Hier lohnt sich Genauigkeit, weil in diesem Feld viel behauptet wird. Für Bilder sagt Google es selbst. In der Dokumentation zu Google Bilder steht wörtlich: "Google uses alt text along with computer vision algorithms and the contents of the page to understand the subject matter of the image." Und weiter: "Google extracts information about the subject matter of the image from the content of the page, including captions and image titles." Der Alt-Text ist also kein Zusatz für Vorleseprogramme, er ist einer von drei Wegen, auf denen Google überhaupt erfährt, was auf deinem Bild zu sehen ist.

Für Video ist die Lage anders, und das gehört dazu. Wir haben die offizielle Seite zu Video-SEO von Google am 19. August 2026 gelesen: Untertitel, Untertiteldateien und Transkripte kommen dort mit keinem Wort vor. Wer dir erzählt, ein Transkript sei ein bestätigter Rankingfaktor, hat dafür keine Quelle. Was stimmt, ist etwas Nüchterneres und für die Praxis Wichtigeres: Ohne Transkript steht der Inhalt deines Videos nirgends im Text der Seite. Was nicht im Text steht, kann nicht gefunden, nicht zitiert und in einer Antwortmaschine nicht wiedergegeben werden. Ein zwölfminütiges Interview mit drei starken Aussagen ist für jede Maschine ein leerer Rahmen, solange diese Aussagen nur gesprochen werden.

Genau deshalb ist ein Transkript kein Anhang, sondern eine Textseite, die du längst bezahlt hast. Du hast das Skript geschrieben, die Aufnahme gemacht, den Schnitt beauftragt. Der Schritt, der fehlt, ist der billigste von allen.

Wer liest die Untertitel eigentlich?

Fast alle. XR Extreme Reach hat für seinen Global Accessibility Report am 21. Mai 2026 mehr als 3.000 Verbraucher in Frankreich, Deutschland, Spanien, Großbritannien und den USA befragt. 79 Prozent der britischen Zuschauer nutzen Untertitel zumindest manchmal. Bei den 18- bis 24-Jährigen sagen 59 Prozent, sie nutzen sie immer oder oft. Über alle fünf Märkte hinweg schalten 81 Prozent Untertitel zumindest gelegentlich ein, obwohl sie keine Hörprobleme angeben. Die Studie kommt von einem Anbieter aus dem Werbetechnik-Umfeld, ist also kein neutrales Institut. Die Richtung deckt sich mit dem, was auf jedem Bahnsteig zu sehen ist.

Balkengrafik zur Untertitelnutzung aus einer Befragung von über 3.000 Verbrauchern in fünf Märkten im Mai 2026: 81 Prozent nutzen Untertitel zumindest manchmal, obwohl sie keine Hörprobleme angeben, 79 Prozent der britischen Zuschauer nutzen sie zumindest manchmal, 59 Prozent der 18- bis 24-Jährigen nutzen sie immer oder oft, 40 Prozent sagen, Untertitel helfen ihnen Details zu erfassen, 39 Prozent nennen Schwierigkeiten mit Akzent oder Dialekt.
Untertitelnutzung: 81 Prozent nutzen Untertitel zumindest manchmal ohne angegebene Hörprobleme (alle fünf Märkte), 79 Prozent der britischen Zuschauer zumindest manchmal, 59 Prozent der 18- bis 24-Jährigen immer oder oft, 40 Prozent nennen als Grund das Erfassen von Details, 39 Prozent Schwierigkeiten mit Akzent oder Dialekt, 34 Prozent achten mit Untertiteln stärker auf Werbung. Quelle: XR Extreme Reach, Global Accessibility Report, veröffentlicht am 21. Mai 2026, über 3.000 Verbraucher in Frankreich, Deutschland, Spanien, Großbritannien und den USA. Anbieterstudie aus dem Werbetechnik-Umfeld, kein unabhängiges Institut.

Das verschiebt die Frage. Untertitel sind längst nicht mehr das Hilfsmittel für eine kleine Gruppe, als das sie in Gesetzestexten auftauchen. Sie sind die Standardeinstellung für Leute, die im Bus schauen, nebenbei schauen, eine zweite Sprache lernen oder einen Namen nicht verstanden haben. Wer sie weglässt, spart nicht an Barrierefreiheit, sondern an der Mehrheit seines Publikums.

Wie schreibst du diesen Text, ohne dass daraus ein Projekt wird?

Der Aufwand entsteht fast nur beim ersten Mal, danach ist es ein Handgriff im Ablauf. Drei Dinge reichen für den Anfang.

Erstens die Untertiteldatei. Automatische Erkennung liefert heute eine brauchbare Rohfassung, und genau da hört die Automatik auf. Eigennamen, Produktnamen, Fachbegriffe und Zahlen sind das, was sie zuverlässig falsch schreibt, und das sind ausgerechnet die Wörter, wegen derer jemand sucht. Plane pro Videominute rund eine Minute Korrektur ein. Eine Untertiteldatei, die deinen Firmennamen falsch schreibt, ist schlechter als keine, weil sie den Fehler dauerhaft festschreibt.

Zweitens das Transkript auf der Seite. Nicht als Download, nicht in einem Zusatzfenster, sondern als Text unter dem Video, mit Zwischenüberschriften und Absätzen. Wenn dir die volle Länge zu viel ist, nimm die redigierte Fassung: gestrafft, ohne Füllwörter, mit den Aussagen in der Reihenfolge des Videos. Diese Fassung liest sich besser als das wörtliche Protokoll und ist für die Seite genauso wertvoll.

Drittens die Alt-Texte. Die Regel dafür ist kurz: Beschreibe, was jemand wissen müsste, der das Bild nicht sieht, im Zusammenhang dieser Seite. Ein Diagramm braucht seine Zahlen im Alt-Text, ein Porträt braucht Namen und Rolle, ein reines Schmuckbild braucht ein leeres alt-Attribut, damit Vorleseprogramme es überspringen. Und wichtiger als jede Regel: Ein mit Suchbegriffen vollgestopfter Alt-Text schadet, Google nennt das ausdrücklich Spam.

Der Maßstab dahinter steht in den WCAG 2.2. Untertitel für aufgezeichnete Medien sind dort Erfolgskriterium 1.2.2 auf der niedrigsten Stufe A, Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte sind 1.1.1, ebenfalls A, und der Mindestkontrast von 4,5 zu 1 ist 1.4.3 auf Stufe AA. Die drei Dinge oben sind also nicht die Kür, sie sind das Fundament. Was Barrierefreiheit im Ganzen umfasst, steht im Glossar.

Drei Hebel für die nächsten zwei Wochen

1. Fang beim nächsten Video an, nicht beim Archiv. Untertiteldatei korrigieren, Transkript unter das Video setzen, ab sofort für jede neue Aufnahme. Das Archiv arbeitest du nur nach, wenn ein alter Beitrag noch Zugriffe bekommt.

2. Nimm dir die zehn wichtigsten Seiten und schreib die Alt-Texte. Nicht alle, nur die zehn, die Umsatz bringen. Diagramme und Produktbilder zuerst, Schmuckbilder auf leeres alt setzen. Eine Stunde Arbeit, und du stehst besser da als die 53,1 Prozent der Startseiten mit fehlenden Alt-Texten.

3. Prüf einmal, ob die Pflicht dich trifft. Vier Fragen, zehn Minuten: Verkaufst du online an Verbraucher, steht deine Leistung in § 1 Absatz 3 BFSG beziehungsweise § 2 BaFG, hast du zehn Personen oder mehr, veröffentlichst du nach dem 28. Juni 2025. Steht am Ende ein Ja, hol dir juristischen Rat statt einer Checkliste aus dem Netz.

Wenn du wissen willst, wie viel Text in deinen Videos und Bildern gerade nicht existiert, schauen wir uns das gemeinsam an. 📄