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Marke & Content

KI-Kennzeichnung

Der Hinweis, dass ein Bild, ein Video oder ein Text von einer KI erzeugt oder verändert wurde. Seit 2. August 2026 in Teilen Pflicht.

Was ist KI-Kennzeichnung?

Die KI-Verordnung trennt zwei Ebenen. Anbieter von KI-Systemen müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren, das passiert unsichtbar im Hintergrund. Wer solche Inhalte einsetzt, hat eine eigene Pflicht: Nach Artikel 50 Absatz 4 muss offengelegt werden, dass Bild-, Ton- oder Videomaterial künstlich erzeugt oder verändert wurde, wenn es einen sogenannten Deepfake darstellt. Die Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026.

Ein Deepfake ist nach Artikel 3 Nummer 60 Material, das existierenden Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen ähnelt und fälschlich authentisch wirkt. Ein zur Gänze erfundenes Portrait ist damit ein Grenzfall, eine reale Kollegin in einer Szene, die es nie gab, ist es nicht. Für Text gilt eine eigene Regel mit einer Ausnahme: Wer redaktionell prüft und eine Person die Verantwortung tragen lässt, muss nicht kennzeichnen.

Praktisch heißt Kennzeichnung: an der Stelle, an der das Material steht, in der Bildunterschrift oder im Alternativtext, in verständlicher Sprache. Ein pauschaler Hinweis im Impressum erfüllt den Zweck nicht, ein Wasserzeichen quer über das Bild auch nicht. Und die Kennzeichnung ersetzt keine inhaltliche Prüfung: Ein gekennzeichnetes falsches Bild bleibt ein falsches Bild.

Warum ist KI-Kennzeichnung wichtig?

Auf das Erkennen zu setzen, ist keine Strategie. Eine Studie in Psychological Science vom 13. November 2023 legte Menschen echte und KI-erzeugte Gesichter vor: Die KI-Gesichter wurden in 65,9 Prozent der Fälle für menschlich gehalten, die echten nur in 51,1 Prozent. Wer die meisten Fehler machte, war sich am sichersten. Der Effekt trat allerdings nur bei weißen Gesichtern auf, weil die Modelle überwiegend darauf trainiert sind. Für eine Marke folgt daraus: Es fällt nicht auf, bis es auffällt, und dann fällt es an der teuersten Stelle auf.

KI-Kennzeichnung in der Praxis

  1. 01Eine Illustration im Blogbeitrag wird in der Bildunterschrift als KI-erzeugt ausgewiesen, das Portrait der Geschäftsführerin bleibt bewusst ein Foto.
  2. 02Ein Unternehmen setzt eine reale Mitarbeiterin per Bildgenerator in eine Messeszene, die nie stattgefunden hat - der klare Fall einer Offenlegungspflicht.
  3. 03Ein Beitrag entsteht mit KI-Unterstützung, wird redaktionell geprüft und von einer benannten Person verantwortet: Für den Text greift die Ausnahme, die Grafiken darin werden trotzdem gekennzeichnet.

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