Gratis-Guide:planbar neue Kunden gewinnen 2026 · 10 Seiten, kostenlosJetzt sichern

Zweite Sprache auf der Website: was nach der Übersetzung anfängt

Die Übersetzung ist der günstigste Teil einer zweiten Sprache. Rechnet man nur die Wörter, entfallen auf die Erstübersetzung rund 8 Prozent der Fünf-Jahres-Summe, der Rest ist Pflege. Und teurer als eine mittelmäßige Übersetzung ist eine zweite Sprache, die Google nicht zuordnen kann: Von den 20 ATX-Startseiten nennen 13 überhaupt eine Sprachauszeichnung, vier davon vollständig.

Cover: Zweite Sprache auf der Website: was nach der Übersetzung anfängt

Die Frage kommt fast immer als Preisfrage: Was kostet es, die Website auch auf Englisch zu haben? Diese Antwort ist die kleinste Zahl im ganzen Vorgang. Eine zweite Sprache auf der Website ist kein Projekt mit einem Ende, sondern ein zweiter Betrieb: jede Änderung zweimal, jede Rechtsseite zweimal, jede Zeile Auszeichnung zweimal. Und der häufigste teure Fehler ist nicht eine mittelmäßige Übersetzung, sondern eine zweite Sprache, die technisch nicht als solche erkennbar ist. Diese Seite rechnet beide Posten durch, mit einer eigenen Messung an zwanzig österreichischen Startseiten.

Warum ist die Übersetzung der kleinste Posten?

Weil sie einmal anfällt und alles danach jedes Jahr wieder. Rechnen wir es an einem Betrieb durch, den wir bewusst klein gewählt haben: vierzehn feste Seiten mit je rund 500 Wörtern, dazu zwölf Blogbeiträge im Jahr mit je 1.200 Wörtern, und einmal jährlich wird jede feste Seite um ein Fünftel überarbeitet.

Für den Preis nehmen wir keinen Angebotspreis, sondern den gesetzlich festgelegten Satz. § 11 Abs. 1 JVEG bestimmt: "Das Honorar für eine Übersetzung beträgt 1,95 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes, wenn der Text dem Übersetzer in editierbarer elektronischer Form zur Verfügung gestellt wird." Wie viele Anschläge in einem Wort stecken, haben wir an unserem eigenen Bestand ausgezählt: Die 59 deutschen Beiträge dieses Journals kommen auf 68.311 Wörter und 458.703 Anschläge, also 6,71 Anschläge je Wort.

Damit ergibt sich: Die Erstübersetzung der vierzehn Seiten sind 7.000 Wörter, 855 Normzeilen, 1.667 Euro. Der laufende Betrieb sind 15.800 Wörter im Jahr, über fünf Jahre 79.000 Wörter, 9.646 Normzeilen, 18.810 Euro. Auf die Erstübersetzung entfallen damit 8 Prozent der Fünf-Jahres-Summe.

Zwei Kennzahlen im Vergleich: Die einmalige Erstübersetzung von vierzehn Seiten kostet 1.667 Euro, die laufende Übersetzung der Inhalte über fünf Jahre kostet 18.810 Euro. Auf die Erstübersetzung entfallen damit 8 Prozent der Fünf-Jahres-Summe von 20.477 Euro.
Erstübersetzung einmalig 1.667 Euro (7.000 Wörter, 855 Normzeilen), laufende Übersetzung über fünf Jahre 18.810 Euro (79.000 Wörter, 9.646 Normzeilen), Summe 20.477 Euro, Anteil der Erstübersetzung 8 Prozent. Eigene Rechnung vom 10. September 2026, keine Messung an Kundendaten. Annahmen: 14 feste Seiten à 500 Wörter, 12 Blogbeiträge im Jahr à 1.200 Wörter, jährliche Überarbeitung von einem Fünftel jeder festen Seite. Preis: § 11 Abs. 1 JVEG, Grundhonorar 1,95 Euro je angefangene 55 Anschläge. Umrechnung Wörter in Anschläge: eigene Auszählung der 59 deutschen Beiträge dieses Journals, 458.703 Anschläge auf 68.311 Wörter, also 6,71 je Wort.

Zwei Ehrlichkeiten dazu. Der JVEG-Satz ist die Vergütung für Übersetzer bei Gericht, kein Marktpreis für Werbetexte, die Rechnung ist also eine Untergrenze. Und sie enthält ausschließlich Wörter: zweite Navigation, zweite Formulare, zweite Suchmaschinen-Auszeichnung und Abstimmung stehen nicht drin. Das Verhältnis wird durch beides nicht besser, sondern schiefer.

Was läuft ab dann doppelt?

Nicht der Text. Der Text ist der sichtbare Teil, und er ist der Teil, für den es einen Dienstleister gibt. Doppelt läuft alles, was den Text umgibt: Adressen, Navigationseinträge, Formularfelder mit ihren Fehlermeldungen, die Bestätigungsmail nach dem Absenden, Seitentitel und Beschreibungen für die Suche, Alt-Texte der Bilder, Einträge in der Sitemap, und die Sprachauszeichnung selbst.

Der Aufwand steckt nicht im Anlegen, sondern in der Reihenfolge: Eine einzige geänderte Zahl auf einer Leistungsseite läuft durch fünf Stationen, und die letzte vergisst fast jeder Betrieb.

Ablaufgrafik mit fünf Schritten, die eine einzelne Textänderung auf einer zweisprachigen Website durchläuft: erstens die deutsche Seite ändern, zweitens die Übersetzung beauftragen und gegenlesen, drittens die zweite Adresse aktualisieren, viertens Seitentitel, Beschreibung und Alt-Texte in beiden Sprachen nachziehen, fünftens Sprachauszeichnung und Sitemap prüfen, weil jede Sprachfassung sich selbst und alle anderen nennen muss.
Die fünf Stationen einer einzelnen Textänderung: 1. deutsche Seite ändern, 2. Übersetzung beauftragen und gegenlesen, 3. zweite Adresse aktualisieren, 4. Titel, Beschreibung und Alt-Texte nachziehen, 5. Sprachauszeichnung und Sitemap prüfen. Einordnung aus unserer Redaktionsarbeit, keine Messung. Station 5 folgt der Anforderung aus Googles Dokumentation: "Each language version must list itself as well as all other language versions."

Diese fünfte Station ist der Grund, warum eine zweite Sprache nach zwei Jahren oft schlechter dasteht als am Tag der Umschaltung. Nicht weil jemand geschludert hat, sondern weil bei jeder Änderung nur die ersten drei Stationen weh tun. Das ist die klassische Form von technischer Schuld: ein Rückstand, der nicht auffällt, bis er Sichtbarkeit kostet.

Warum sieht Google deine zweite Sprache manchmal gar nicht?

Weil Google die Sprache einer Seite nicht dort abliest, wo die meisten sie hinschreiben. In der eigenen Dokumentation steht der Satz unmissverständlich: "Google uses the visible content of your page to determine its language. We don't use any code-level language information such as lang attributes, or the URL." Nicht das lang-Attribut, nicht der Ordner /en/ im Pfad, sondern der sichtbare Text.

Was das praktisch heißt, ist uns bei der Messung für diesen Beitrag begegnet: Eines der zwanzig geprüften Häuser liefert unter einer englischen Adresse eine Seite aus, die lang="en-US" trägt, deren Seitentitel und Inhalt aber vollständig deutsch sind. Für einen Besucher ist das eine kleine Enttäuschung. Für Google ist es eine deutsche Seite, und zwar die zweite.

Zwei weitere Sätze aus derselben Dokumentation räumen mit verbreiteten Lösungen auf. Zur automatischen Umleitung nach Browsersprache: "Avoid automatically redirecting users from one language version of a site to a different language version of a site." Und der technische Grund, warum ein Sprachumschalter ohne eigene Adressen ins Leere läuft: "the Googlebot crawler usually originates from the USA. In addition, the crawler sends HTTP requests without setting Accept-Language in the request header." Ein Besucher aus Wien bekommt Deutsch, weil sein Browser es anfragt. Der Crawler fragt nichts an und sieht deshalb immer nur eine Fassung. Die Regel daraus: eigene Adresse je Sprache, keine Umleitung, ein sichtbarer Sprachumschalter als Link.

Wie oft ist die zweite Sprache falsch ausgezeichnet?

Häufiger, als der Aufwand vermuten lässt. Wir haben am 10. September 2026 die Startseiten der zwanzig ATX-Unternehmen abgerufen, der größten börsennotierten Häuser Österreichs, und nachgesehen, was dort an hreflang steht. Alle zwanzig liefern unter einer zweiten Sprachadresse eine Seite mit HTTP 200 aus. Nur dreizehn sagen Google, dass diese Adressen zusammengehören.

Balkengrafik zu einer eigenen Messung der 20 ATX-Startseiten am 10. September 2026: 13 der 20 Startseiten nennen überhaupt eine hreflang-Auszeichnung, 9 nennen sich dabei auch selbst, 9 haben einen funktionierenden Rückverweis von der fremdsprachigen Fassung, 8 nennen eine x-default-Fassung, und nur 4 der 20 erfüllen alle drei Bedingungen gleichzeitig.
Von 20 geprüften Startseiten: 13 mit hreflang-Auszeichnung, 9 mit Selbstverweis, 9 mit funktionierendem Rückverweis, 8 mit x-default, 4 mit allen drei Eigenschaften zugleich. Quelle: eigener Abruf der Startseiten der 20 ATX-Hauptdomains am 10.09.2026 (Indexzusammensetzung laut Wiener Börse am selben Tag). Gemessen wurde nur die Startseite, nicht die gesamte Website. Bei einer der 13 Seiten war der Rückverweis nicht prüfbar, weil keine fremdsprachige Fassung mit eigener Adresse deklariert war; sie zählt hier als nicht erfüllt. Bewertungsmaßstab ist Googles Dokumentation zu hreflang.

Die drei geprüften Eigenschaften sind keine Feinheiten, sondern die Bedingungen, unter denen die Auszeichnung wirkt. Der Selbstverweis, weil jede Fassung sich selbst mit auflisten muss. Der Rückverweis, weil Google dazu schreibt: "If two pages don't both point to each other, the tags will be ignored." Und das x-default, das die Fassung benennt, die Besucher ohne passende Spracheinstellung bekommen.

Dazu kommt eine Falle im Sprachcode selbst. Google listet falsche Regionscodes als häufigen Fehler: "using EU, UN, or UK in hreflang annotations doesn't have an effect on Google Search". Das gern getippte en-uk ist damit wirkungslos, richtig wäre en-gb. In unserer Stichprobe war kein einziger Code ungültig, gefehlt haben die Verweise.

Musst du Impressum, AGB und Datenschutz übersetzen?

Nach dem Gesetzeswortlaut nicht. In § 5 ECG heißt es nur: "Ein Diensteanbieter hat den Nutzern ständig zumindest folgende Informationen leicht und unmittelbar zugänglich zur Verfügung zu stellen", danach folgt die Liste von Name bis UID. Eine Sprache wird nicht genannt, das Wort kommt in der Vorschrift nicht vor. Im deutschen Gegenstück, § 5 Abs. 1 DDG, steht die Anforderung genauso ohne Sprache: "folgende Informationen, die leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein müssen, ständig verfügbar zu halten".

Interessant ist, wo Sprache dann doch auftaucht. Beide Rechtsordnungen verlangen nicht, eine bestimmte Sprache anzubieten, sondern zu sagen, welche es gibt: § 9 Abs. 1 Z 4 ECG nennt "die Sprachen, in denen der Vertrag abgeschlossen werden kann", Art. 246c Nr. 4 EGBGB gleichlautend "über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen". Wer eine englische Website betreibt, aber nur auf Deutsch abschließt, muss also genau das schreiben.

Bei der Datenschutzerklärung liegt der Fall unterhalb des Gesetzes. Die Transparenz-Leitlinien der europäischen Aufsichtsbehörden (WP260 rev.01, angenommen am 11. April 2018) sagen in Randnummer 13: "A translation in one or more other languages should be provided where the controller targets data subjects speaking those languages." Als Anhaltspunkt für dieses Adressieren nennt die Fußnote ausdrücklich, dass jemand "operates a website in the language in question". Das ist eine Erwartung der Aufsicht, kein Gesetzestext. Wer daraus eine Pflicht macht, überzieht - die englische Website ist trotzdem genau das Indiz, das die Leitlinie nennt.

Der Posten, der in keinem Angebot steht, ist ein anderer. Der EuGH hat am 7. Dezember 2010 in den verbundenen Rechtssachen C-585/08 und C-144/09 (Pammer und Hotel Alpenhof) geklärt, wann eine Tätigkeit auf ein anderes Land "ausgerichtet" ist: "Wird den Verbrauchern auf der Website hingegen die Verwendung einer anderen Sprache oder Währung als der genannten ermöglicht, so können die Sprache und/oder die Währung berücksichtigt werden und einen Anhaltspunkt bilden." Im Tenor steht die Sprache in der Indizienliste, gebunden an "die Möglichkeit der Buchung und Buchungsbestätigung in dieser anderen Sprache". Eine reine Übersetzung ohne Bestellstrecke wiegt also leichter als ein englischer Shop. Wer die Schwelle überschreitet, holt sich das Verbraucherrecht des Zielmarkts ins Haus.

Wer liest die zweite Sprache überhaupt?

Diese Frage wird meistens mit einem Gefühl beantwortet und selten mit einer Zahl. Zwei Erhebungen helfen, und beide zeigen in eine unbequeme Richtung.

Die erste betrifft den eigenen Markt. Im Eurobarometer 540 (Feldzeit September bis Oktober 2023, 26.523 Befragte) geben 54 Prozent der Befragten in Österreich an, Englisch gut genug für ein Gespräch zu sprechen. In Deutschland sind es 65 Prozent, im EU-Schnitt 47. Interessanter als der Stand ist die Bewegung: 2012 nannte der Eurobarometer 386 für Österreich noch 73 Prozent. Der neue Bericht behauptet an einer Stelle "Compared to 2012, in all EU Member States, English grows substantially" und widerspricht sich wenige Seiten davor selbst, wo für die Fremdsprachenkenntnis insgesamt steht: "In six countries it has decreased: Austria (61%, -17)."

Gegenüberstellung der Englischkenntnisse laut Eurobarometer: In Österreich sagten 2012 noch 73 Prozent, sie sprächen Englisch gut genug für ein Gespräch, 2023 waren es 54 Prozent. In Deutschland sind es 2023 65 Prozent, im EU-Schnitt 47 Prozent.
Anteil, der Englisch gut genug für ein Gespräch spricht: Österreich 2012 73 Prozent, Österreich 2023 54 Prozent, Deutschland 2023 65 Prozent, EU-Schnitt 2023 47 Prozent. Quellen: Special Eurobarometer 386 (Feldzeit 25.02. bis 11.03.2012) und Special Eurobarometer 540 (Feldzeit 25.09. bis 19.10.2023, 26.523 Befragte, davon Österreich 1.012 und Deutschland 1.532), Werte aus den gewichteten Datentabellen. Der EU-Schnitt ist zwischen beiden Wellen nicht vergleichbar, weil sich die Zusammensetzung der Union geändert hat, deshalb steht er nur für 2023.

Die zweite Erhebung betrifft den Zielmarkt, und dort wird die zweite Sprache zum Argument. CSA Research hat 2020 gemeinsam mit Kantar 8.709 Konsumenten in 29 Ländern befragt, gefiltert aus 31.933 geprüften Teilnehmenden. Ergebnis: "76% of online shoppers prefer to buy products with information in their native language", und "40% will never buy from websites in other languages". Für Deutschland nennt dieselbe Auswertung den höchsten Wert der Studie: 57 Prozent kaufen ausschließlich auf Websites in der eigenen Sprache. Ehrlich dazu: Der Report liegt hinter einer Mitgliedschaft, öffentlich belegbar ist die Mitteilung von CSA vom 7. Juli 2020, und die 76 Prozent gelten laut CSA für die Wahl zwischen zwei ähnlichen Produkten, nicht für Kaufverhalten allgemein.

Beides zusammen ergibt eine Reihenfolge: Die zweite Sprache ist selten für das eigene Publikum da, sondern für Menschen, die deine erste Sprache nicht lesen. Die musst du benennen können. Nicht "internationale Kunden", sondern dieser Markt, diese Anfragen im letzten Jahr, dieses Angebot.

Wann lohnt sich die zweite Sprache trotzdem?

Wenn diese Antwort steht, gibt es einen kleineren Zuschnitt, der fast immer besser ist als die vollständige Kopie: die zweite Sprache auf die Seiten begrenzen, die etwas verkaufen. Startseite, Leistungen, Kontakt, Rechtstexte. Der Blog bleibt einsprachig, bis der Bedarf belegt ist. Das nimmt den mit Abstand größten Teil aus der Rechnung oben heraus, weil die zwölf Beiträge im Jahr genau der Posten sind, der jedes Jahr wieder anfällt. Lokalisierung heißt ohnehin nicht, alles zu übersetzen, sondern das Richtige anzupassen.

Drei Hebel, wenn die Entscheidung ansteht:

Wenn du gerade überlegst, ob die englische Fassung kommt: Wir rechnen den laufenden Posten mit dir durch, bevor jemand ein Wort übersetzt. 🌍