Double-Opt-in, das den Nachweis trägt
Anmeldeformular, Bestätigungsmail und Protokollierung von Zeitpunkt, IP-Adresse und Formularstand. Art. 7 Abs. 1 DSGVO verlangt nicht nur, dass du eine Einwilligung eingeholt hast, sondern dass du sie belegen kannst. Genau daran scheitern die meisten selbst gebauten Anmeldestrecken.


